Werkvertrag

Schließen zwei Parteien einen Werkvertrag ab, so schuldet der Auftragnehmer gegen das pauschal vereinbarte Entgelt die Fertigstellung eines Werkes, zB eines Softwaresystems. Der Auftragnehmer ist frei in der Frage, wie genau diese Fertigstellung erreicht wird. Nachgewiesene Mängel sind häufig im Rahmen der Gewährleistung auf Kosten des Auftragnehmers zu beheben.

Einem Werkvertrag geht häufig ein Angebot voraus.