Abgeltung nach Aufwand

Bei Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand bezahlt der Auftraggeber nur die tatsächlich angefallene Arbeitszeit, während Pauschalpreise meist Puffer für Mehraufwände enthalten. Der Auftragnehmer schuldet die ordentliche Ausführung seiner Arbeit, nicht ein bestimmtes Werk oder einen Projekterfolg. Das Risiko etwaiger Mehraufwände (zB aus technischen Gründen oder auf Grund von Software-Fehlern) trägt der Auftraggeber.